Monatszahlung.
100% Smartphone, 0% Zinsen.
Erfüllen Sie sich bei Drei den Wunsch nach Ihrem Lieblingshandy. Ihr neues Smartphone gibt es bei uns entweder mit Sofortzahlung oder bequem per Monatszahlung in 12, 24 oder 36 Teilbeträgen. Und egal wie Sie Ihr Handy bezahlen, der Gerätepreis ist so oder so garantiert immer gleich. Denn unsere Monatszahlung gibt es ohne Zinsen und ohne Zusatzkosten. Und das überall, wo es Drei gibt!
Ein Gerätepreis für alle Zahlungsmöglichkeiten.
Die Monatszahlung ist eine eigene Teilzahlungsvereinbarung, die Sie zusätzlich zum Drei Servicevertrag und direkt mit Drei abschließen. Die einzelnen Teilbeträge begleichen Sie über Ihre Drei Rechnung, das Gerät geht sofort bei Kauf in Ihren Besitz über.
Unsere Monatszahlung gibt es über 12, 24 und sogar 36 Teilbeträge, die anderswo eher nicht üblich sind. So kann das Top-Smartphone in mehreren, kleineren Teilbeträgen beglichen werden, der Gesamtpreis ist dank 0% Zinsen und 0€ Bearbeitungsgebühr um keinen Cent höher als bei Sofortkauf. Selbst zu Beginn der Monatszahlung müssen Sie nicht tief in die Tasche greifen, denn bei uns gibt es jedes Handy mit 0€ Anzahlung.
Kürzer geht immer.
Sie entscheiden sich bei Abschluss für eine Monatszahlung, können aber selbstverständlich jederzeit die Teilzahlung beenden und die offenen Monatsbeträge begleichen. Denn die Monatszahlung ist ohne Bindung: Sie endet, sobald Ihr Smartphone vollständig bezahlt ist. Wichtig ist, dass Sie zuerst Ihren Vertrag zur Monatszahlung schriftlich bei unserem Service-Team kündigen. Der offene Restbetrag wird dann auf der nächsten Drei Rechnung fällig gestellt.
Status jederzeit abfragen.
Wenn Sie eine Monatszahlung bei Drei haben, rufen Sie in Ihrer Kundenzone unter „Teilzahlung Details“ jederzeit den aktuellen Status ab. Dort finden Sie alle aktuellen Informationen wie Beginn und Ende der Monatszahlung, Gesamtlaufzeit, restliche Laufzeit und mehr. Jeder Drei Shop kann Ihnen diese Information außerdem ausdrucken oder per E-Mail senden. Auch unser Service-Team schickt Ihnen die Information zur Monatszahlung gerne per E-Mail zu.
Die Stundung des Restkaufpreises ist mit keinerlei Verzinsung oder sonstigen Kosten verbunden. Der Kunde hat jederzeit die Möglichkeit, die Vereinbarung zu kündigen und den aushaftenden Restkaufpreis mit einer Einmalzahlung zum Ende seines nächsten Rechnungslaufs abzubezahlen.
Wenn der Kunde mit einer Teilzahlung aufgrund der Teilzahlungsvereinbarung trotz Mahnung und Androhung der Fälligstellung des gestundeten Restbetrages sowie Setzung einer Nachfrist von mindestens 14 Tagen in Zahlungsverzug ist, kann Drei die gesamte noch offene Restkaufpreisforderung fällig stellen und, sofern dies gleichzeitig angedroht wurde, auch den Servicevertrag mit sofortiger Wirkung beenden. Ebenso kann Drei die gesamte noch offene Restkaufpreisforderung fällig stellen, wenn der Servicevertrag ohne zugrunde liegendes Verschulden von Drei vom Kunden ordentlich gekündigt oder durch Drei aus einem vom Kunden verschuldeten wichtigen Grund außerordentlich gekündigt wird.